Anspruchsberechtigte Tierhalter

GESEVO-GSV organisiert die Vorsorge für den Seuchenfall im Auftrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern.

Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Seuchenvorsorgesystems und in Absprache mit der zuständigen Tierseuchenkasse haben:

  • Geflügelhaltungen in Niedersachsen und Bremen, die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind.
  • Geflügelhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, die der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.
  • Schweinehaltungen in Niedersachsen und Bremen, die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind.
  • Schweinehaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, die der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.
  • Wiederkäuerhaltungen in Niedersachsen und Bremen, die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht kein Anspruch auf die Organisation der Reinigung und Desinfektion von Seuchenbetrieben. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Leistungen der GESEVO-GSV im Rahmen der Wiederkäuervorsorge. Gleichwohl bemühen wir uns im Rahmen unserer Kapazitäten auch für diese Fälle Lösungen zu bieten.