Immer erreichbar unter 04473 / 926 74 26
Tierhalter in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf unsere Unterstützung im Falle eines Tierseuchenausbruches gemäß den mit den jeweiligen Tierseuchenkassen abgeschlossenen Verträgen, sofern sie ihre Bestände gemeldet haben. Sie erfüllen damit gleichzeitig ihre gesetzlichen Vorsorgeverpflichtungen.
Ein vertraglich gesicherter Anspruch auf unsere Unterstützung besteht für Erstausbrüche. Für weitere Ausbrüche bieten wir die Organisation der Räumung an, soweit unsere technischen und personellen Möglichkeiten dies zulassen.
Tierhalter außerhalb unserer Versorgungsgebiete können bei Vorhandensein freier Kapazitäten ebenfalls unterstützt werden. Die GESEVO-GSV kann im Fall amtlicher Tötungsanordnungen folgende Aufgaben organisieren:
- Absicherung des Seuchengehöftes
- Aufbau und Betrieb von Fahrzeug- und Personenschleusen
- Einleitung der Schadnagerbekämpfung
- Tierschutzgerechter Zutrieb und Tötung der betroffenen Tiere
- Räumung des Bestandes und Verladung vor Ort
- Reinigung und Desinfektion des Seuchengehöftes bis zur Freigabe durch das Veterinäramt
Das Personal ist hierfür umfassend geschult und arbeitsmedizinisch vorbereitet.